Service und Beratung

Sie haben ein Problem? Rufen Sie uns an!

Da wir wissen, dass Sie schnell Hilfe benötigen, tun wir unser Möglichstes, dass Sie in den folgenden drei Werktagen einen Termin beim Rechtsanwalt erhalten.

Sollten es Ihnen nicht möglich sein, die Kanzlei aufzusuchen, bieten wir Ihnen an, Sie bei Ihnen zu Hause oder an einem anderen geeigneten Ort aufzusuchen und Ihre Probleme mit Ihnen zu besprechen.

Beratungshilfe

Wenn Sie nicht über ein ausreichendes Einkommen verfügen, besteht für Sie die Möglichkeit, bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht (für Reichenbach und Umgebung beim Amtsgericht Auerbach, Parkstraße 1, 08209 Auerbach) einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe nach Vorlage Ihrer Einkommensunterlagen zu beantragen. Nach Vorlage dieses Berechtigungsscheines können Sie mit unserem Büro einen Termin vereinbaren.

Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe

Auch für ein Gerichtsverfahren kann man bis zu festgelegten Einkommensgrenzen staatliche Hilfe in Form von Prozesskostenhilfe oder in familienrechtlichen Angelegenheiten Verfahrenskostenhilfe (unter Umständen eine Art zinslosen Kredit für die Bezahlung der eigenen Anwalts- und Gerichtskosten) in Anspruch nehmen, was Sie mit uns besprechen und mit Hilfe unserer Rechtsanwälte bei Vorlage der entsprechenden Einkommensbelege beantragen können.